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Berichterstattung zu Wohnungslosigkeit

Seit dem Jahr 2022 erhebt das Statistische Bundesamt jährlich zum 31. Januar, wie viele Menschen wegen Wohnungslosigkeit von Kommunen und freien Trägern der Wohlfahrtspflege vorübergehend untergebracht sind. Am 31.1.2023 waren das 372.000 Menschen in Deutschland. Grundlage dieser Statistik ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG). Die Daten sind für die Armuts- und Reichtumsberichterstattung und als Planungsgrundlage für politisches Handeln von besonderer Bedeutung. Sie können dazu beitragen, das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit zu erreichen: Wohnungslosigkeit soll bis 2030 beendet werden.

Mit der amtlichen Statistik wird aber nur ein Teil der wohnungslosen Menschen in Deutschland erfasst. § 8 des WoBerichtsG sieht daher alle zwei Jahre eine ergänzende Berichterstattung über weitere Formen von Wohnungslosigkeit vor. Eine Studie von GISS und Kantar Public (jetzt Verian Deutschland) ermittelte auf dieser Grundlage für die erste Woche im Februar 2022, dass ca. 37.000 wohnungslose Menschen auf der Straße bzw. in Behelfsunterkünften übernachteten und weitere 49.000 verdeckt wohnungslos bei Bekannten oder Verwandten untergekommen waren.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) werden die beiden Institute diese ergänzende Erhebung zwischen dem 1. und 7. Februar 2024 wiederholen.

Auf dieser Website erfahren Sie mehr über die Studie, die dazu beitragen soll, die Lage wohnungsloser Menschen in Deutschland zu verbessern und Wohnungslosigkeit dauerhaft zu beseitigen.