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Häufige Fragen zu Zählung und Befragung

FAQs

  • Um welche Formen der Wohnungslosigkeit geht es im Rahmen der Zählung und der Befragung? Gezählt und befragt werden wohnungslose Menschen, die ohne institutionelle Unterbringung auf der Straße leben oder verdeckt wohnungslos sind. Grundlage für diese Erhebungen ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz.
    Als Menschen, die ohne institutionelle Unterbringung wohnungslos auf der Straße leben, gelten Personen, die an mindestens einem der letzten sieben Tage vor der Befragung auf der Straße, in Parks oder unter Brücken geschlafen haben oder in notdürftigen Behelfsunterkünften, etwa in Hauseingängen, in Kellern, in Abbruchhäusern, Autowracks oder Zelten, untergekommen sind.
    Als „verdeckt Wohnungslose“ gelten die Personen, die mindestens an einem der letzten sieben Tage vor der Befragung vorübergehend in der Wohnung von Bekannten oder Verwandten untergekommen sind, dort aber nicht ihren ständigen Wohnsitz haben, sondern aufgrund einer Wohnungsnotlage Zuflucht suchen. Häufig wird diese Form der informellen Überbrückung einer Wohnungsnotlage auch als „Sofa-Hopping“ oder „Couch-Surfing“ bezeichnet. Wesentlich dabei sind das Fehlen eines eigenen Mietvertrages und das Fehlen der mit der eigenen Wohnung verbundenen Sicherheit und Privatsphäre.
  • In welchen Gemeinden und Einrichtungen findet die Befragung statt? Die Befragung findet in 200 Gemeinden statt. Auf Grundlage einer ausführlichen Recherche zu den örtlichen Hilfesystemen werden in diesen Gemeinden Hilfeeinrichtungen ermittelt, die Kontakt zu den beiden beschriebenen Gruppen von wohnungslosen Menschen haben. In diesen Einrichtungen sollen wohnungslose Menschen in der ersten Februarwoche 2024 gezählt werden. Etwa die Hälfte der Einrichtungen wird wohnungslose Menschen auch persönlich befragen. Insgesamt sollen bis zu 4.000 wohnungslose Menschen nach ihren Lebensumständen gefragt werden.
  • Wann findet die Befragung statt? Die Befragung findet vom 1. Februar bis zum 7. Februar 2024 statt. Gefragt wird nach der Unterbringung in den letzten sieben Nächten vor dem jeweiligen Tag der Befragung.
  • Wer führt die Befragung vor Ort durch? Die Befragung wird mit Unterstützung der Mitarbeitenden in den ausgewählten Einrichtungen und Angeboten für Wohnungslose und der angrenzenden Hilfesysteme durchgeführt. Der Fragebogen ist so konzipiert, dass die wohnungslosen Menschen ihn selbst beantworten und ausfüllen können.
  • Wie läuft die Befragung ab? Die wohnungslosen Menschen werden in den zufällig ausgewählten Hilfsangeboten angesprochen, wenn sie diese Angebote in der Woche der Befragung aufsuchen. Sie erhalten einen Papierfragebogen. Neben der deutschen Version gibt es den Fragebogen in sieben Fremdsprachen: Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Ukrainisch. Im Downloadbereich kann der Fragebogen eingesehen werden. Niemand muss seinen ganzen Namen, eine Adresse oder andere personenbezogene Daten angeben. Um die Fragebögen auseinanderzuhalten, wird ein einfacher Code gebildet. Damit ist die Person geschützt und die Antworten bleiben anonym. Alle Teilnehmenden erhalten eine kleine Aufwandsentschädigung und ein großes Dankeschön!
  • Wie wird sichergestellt, dass Personen nicht mehrfach gezählt werden und nicht bereits im Rahmen der Stichtagserfassung institutionell untergebrachter Menschen am 31. Januar erfasst wurden? Durch die Bildung eines pseudonymisierten Codes zu Beginn des Fragebogens lassen sich Mehrfachteilnahmen im Gesamtdatensatz erkennen und ggf. bereinigen. Eine Identifizierung der teilnehmenden Personen durch die durchführenden Forschungsinstitute ist damit nicht möglich. Durch weitere Angaben im Fragebogen wird zudem ersichtlich, ob die teilnehmenden Personen in der Nacht vom 31. Januar auf den 1. Februar institutionell untergebracht waren, und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie auch in anderen teilnehmenden Hilfeangeboten gezählt wurden.
  • Warum werden auch Institutionen berücksichtigt, die nur selten mit wohnungslosen Menschen zu tun haben? Die Befragung soll ein Dunkelfeld aufhellen. Deshalb werden nicht nur die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe einbezogen, sondern auch die angrenzenden Hilfesysteme. Möglicherweise haben diese Kontakt zu Personen ohne Wohnung, von deren Lage sonst niemand weiß.
  • Was geschieht mit den Daten der Einrichtungen zur Anzahl wohnungsloser Menschen in der Befragungswoche? Die von den Einrichtungen durchgeführten Zählungen der Wohnungslosen in der Woche vom 1. Februar bis 7. Februar 2024 gehen in die Hochrechnung der Befragungsdaten ein (siehe auch Ausführungen dazu unter DOWNLOADS). Dies geschieht in anonymisierter Form. Das bedeutet, dass die Zählung getrennt von Adresse und Name der Einrichtung ausgewertet wird und keinerlei Rückschlüsse auf die Einrichtung möglich sind.
  • Wie wird der Schutz personenbezogener Daten der befragten Personen sichergestellt? Die Datenerhebung ist anonym. Personenbezogene Daten werden nicht dokumentiert. Die betroffenen Personen willigen in die Befragung ein. Bei Nicht-Teilnahme entstehen keine Nachteile. Ausgefüllte Fragebögen sollen bei den teilnehmenden Hilfeeinrichtungen einzeln in Kuverts verschlossen werden. Die Fragen im Fragebogen wurden so konzipiert, dass die zu erwartenden Angaben keine Zuordnung zu konkreten Personen zulassen. Bei allen Fragen und Ersuchen zum Datenschutz können Sie sich direkt an die Datenschutzbeauftragten von Verian (vormals Kantar Public) und GISS wenden:

    Axel Steffen                                                                                               Dr. Patricia Köklü
    Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V.        Verian Deutschland, vormals Kantar Public
    Kohlhökerstraße 22                                                                                  (eingetragen als Mantle Germany GmbH)
    28203 Bremen                                                                                          Landsberger Straße 284
    E-Mail: as@giss-ev.de                                                                               80687 München
                                                                                                                      E-Mail: datenschutz@veriangroup.com
  • Wann stehen die Ergebnisse der Befragung fest? Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Sommer 2024 vorgelegt und anschließend vom BMWSB veröffentlicht.